Die Miete setzt sich im Normalfall aus dem Nettomietzins sowie Nebenkosten (z.B. Heizung, warmes Wasser etc.) zusammen. Es dürfen nur die Nebenkosten verlangt werden, die im Mietvertrag aufgezählt sind. Die Miete muss in der Regel monatlich im Voraus bezahlt werden. Der Vermieter oder die Vermieterin darf den Mietzins nur in begründeten Fällen erhöhen. Er oder sie muss die Erhöhung rechtzeitig auf einem offiziellen Formular ankündigen. Empfindet man die Erhöhung als ungerechtfertigt, kann man sich innerhalb von 30 Tagen an die Schlichtungsbehörde des Kantons wenden.
Die Vermieterin oder der Vermieter kann zusätzlich zur Miete eine Kaution von maximal 3 Monatsmieten verlangen. Diese erhält man beim Auszug zurück. Als Mieterin oder Mieter kann man in gewissen Fällen beim Vermieter mit eingeschriebenem Brief eine Reduktion der Miete (Mietzinssenkung) beantragen. Dann etwa, wenn sich die Berechnungsgrundlage wesentlich verändert hat.