Die Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung (IV) ist eine staatliche Institution. Die meisten erwachsenen Personen müssen dafür Beiträge bezahlen. Die Beiträge werden bei Angestellten monatlich direkt vom Lohn abgezogen, die Arbeitgebenden übernehmen die Hälfte. Selbständige oder Personen ohne Arbeitsstelle sollten sich bei der Ausgleichskasse erkundigen, wie sie ihre Beiträge bezahlen müssen.