Meldung der Geburt
Sie müssen die Geburt von jedem Kind beim Zivilstandsamt melden. Achtung: Sie müssen zum Zivilstandsamt an dem Ort gehen, wo Ihr Kind geboren ist. Sie müssen also vielleicht nicht zum Amt Ihrer Wohngemeinde gehen.
Das Kind kommt im Spital auf die Welt:
Das Spital schickt die Dokumente an das Zivilstandsamt weiter. Sie müssen sich nicht mehr darum kümmern.
Das Kind kommt nicht im Spital auf die Welt:
Vielleicht bringen Sie Ihr Kind zuhause oder an einem anderen Ort auf die Welt. Dann müssen Sie selber die Geburt beim Zivilstandsamt melden. Sie haben dafür 3 Tage Zeit. Das Zivilstandsamt sagt Ihnen, welche Dokumente Sie einreichen müssen.
Gut zu wissen:
Ein Kind, das in der Schweiz geboren wird, wird dadurch nicht Schweizer oder Schweizerin. Es bekommt nicht automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft.