In der Schweiz dürfen Sie erst ab 18 Jahren heiraten. Auch gleichgeschlechtliche Paare können heiraten: Ein Mann kann einen Mann heiraten, und eine Frau kann eine Frau heiraten. Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie sich beim Zivilstandsamt Basel-Stadt melden. Das Zivilstandsamt beginnt dann mit dem "Ehevorbereitungsverfahren". Mit diesem Verfahren wird die Heirat vorbereitet. Das Amt prüft zum Beispiel, ob die beiden Partner heiraten dürfen. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten heiraten. Das Zivilstandsamt informiert Sie, wie das Verfahren abläuft und welche Unterlagen Sie brauchen.
Vielleicht lebt ein Partner noch im Ausland. Sie können einen Antrag stellen, dass der Partner oder die Partnerin in die Schweiz einreisen darf (Vorbereitung der Heirat). Dann können Sie beide hier in der Schweiz heiraten.
Vielleicht hat das Zivilstandsamt den Verdacht, dass Sie eine Scheinehe eingehen. Scheinehe bedeutet: Sie heiraten nur deshalb, damit einer der Partner in der Schweiz leben kann. Das Zivilstandsamt kann die Heirat verweigern. Wenn Sie schon geheiratet haben, kann das Amt die Ehe für ungültig erklären. Die Ehe wird dann wieder aufgelöst. Oder vielleicht verlieren Sie durch die Scheinehe Ihre Aufenthaltsbewilligung.