Konflikte

Sie haben Konflikte und Streit in der Partnerschaft oder in der Familie? Dann helfen Ihnen verschiedene Beratungsstellen weiter. Gewalt in der Familie und zwischen Ehepartnern ist verboten. Auf "Hallo Basel-Stadt" gibt es ein eigenes Kapitel zu Häuslicher Gewalt. Dort finden Sie mehr Informationen zum Thema.

Konflikte in der Familie

Wenn Sie Kinder haben, kann es manchmal schwierige Situationen geben. Das ist für Sie als Eltern und für Ihre Kinder belastend. Am besten holen Sie sich Hilfe, wenn Sie nicht mehr weiterwissen.

Hilfe für Eltern:

  • Bei der Familienberatungsstelle bekommen Sie persönliche Beratung.
  • Wenn Sie Fragen zur Erziehung haben oder sich Sorgen um Ihre Kinder machen, können Sie sich an den Elternnotruf wenden. Hier bekommen Sie Beratung von Fachleuten am Telefon unter 0848 35 45 55 (Sie zahlen den normalen Festnetztarif) oder per E-Mail.

Für Kinder und Jugendliche:

  • Kinder und Jugendliche können den Kindernotruf anrufen, eine Mail oder SMS schreiben oder chatten. Telefon: 147 (der Anruf ist gratis).

Häusliche Gewalt

Gewalt in der Familie ist ein Offizialdelikt und ist verboten. Wenn man Gewalt anwendet, macht man sich strafbar. Jede Art von Gewalt ist verboten. Niemand darf Gewalt gegen andere Personen in der Familie anwenden: nicht gegen die Ehepartnerin, den Ehepartner oder gegen die Kinder. Wenn die Behörden von Gewalt in der Familie erfahren, müssen sie handeln.

Sie erleben Gewalt in Ihrer Familie? Es gibt Angebote, wo Sie Unterstützung bekommen. Die Angebote sind gratis und vertraulich.

  • Frauenhaus / Väterhaus: Wenn Frauen oder Männer Gewalt erfahren, können sie für eine gewisse Zeit ins Frauenhaus oder ins Väterhaus. Sie können mit ihren Kindern zusammen dort Schutz suchen. Frauen können im Frauenhaus Tag und Nacht anrufen. Telefon: 061 681 66 33.
  • Kindernotruf: Kinder und Jugendliche können den Kindernotruf anrufen. Der Anruf ist kostenlos. Telefon: 147.
  • Sie fühlen sich von einer Person in Ihrer Familie bedroht? Dann rufen Sie die Polizei an. Telefon: 117. Die Polizei kann den Täter oder die Täterin für längere Zeit aus der Wohnung oder aus dem Haus verweisen. Der Täter oder die Täterin darf dann die Wohnung oder das Haus nicht betreten.

Auf "Hallo Basel-Stadt" gibt es ein eigenes Kapitel zu Häuslicher Gewalt. Dort finden Sie mehr Informationen zum Thema.