Familiennachzug
Wenn Sie hier leben, dürfen vielleicht auch direkte Verwandte, Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin in die Schweiz ziehen (Familiennachzug). Für welche Mitglieder von Ihrer Familie dürfen Sie einen Antrag stellen? Das kommt darauf an, welche Staatsangehörigkeit und welche Aufenthaltsbewilligung Sie haben. Vielleicht darf Ihre Familie auch nachziehen, wenn Sie nur vorläufig aufgenommen sind und einen Ausweis F haben.
Das Migrationsamt entscheidet, ob Ihre Familie nachziehen darf. Das Migrationsamt informiert Sie, was Sie tun müssen und welche Dokumente Sie brauchen.
Achtung: Sie müssen den Nachzug von Ihrer Familie innerhalb einer bestimmten Frist beantragen. Die Frist ist bei Kindern kürzer als bei erwachsenen Personen, zum Beispiel bei Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin.