Auto / Motorrad

In der Schweiz gibt es ein gut ausgebautes Strassennetz. Die Benützung der meisten Strassen ist gebührenfrei. Die Verkehrsregeln haben eine hohe Bedeutung. Werden diese nicht eingehalten, sind die Bussen hoch.

Verkehrsregeln

Die Verkehrsregeln haben für die Autofahrerinnen und Autofahrer in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Die Bussen sind im Verhältnis zu anderen Ländern sehr hoch. Bei schweren Verstössen gegen die Regeln kann es zum Entzug des Führerausweises kommen.
Einige wichtige Regeln:

  • Höchstgeschwindigkeit innerorts: 50 km/h; ausserorts: 80 km/h, Autostrasse: 100km/h, Autobahn: 120 km/h
  • Auf der Autobahn ist rechts überholen verboten; das Rechtsvorbeifahren ist mit der nötigen Vorsicht erlaubt, wenn sich auf dem linken oder mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat.
  • Das Licht muss auch am Tag eingeschaltet sein
  • Alle Personen in einem Auto müssen sich anschnallen
  • Kinder müssen in einem Kindersitz sitzen (bis 12 Jahre oder einer Grösse von 150 Zentimetern)
  • Während der Fahrt ist das Telefonieren nur mit Freisprechanlage erlaubt
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strafbar (Promillegrenze 0.5)
  • Fussgängerinnen und Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen haben immer Vortritt (ausser wenn das Überqueren mit einer Ampel geregelt ist)

Strassengebühren

Die Strassen werden von Bund, Kantonen und Gemeinden finanziert. Die Benutzung der Strassen ist gebührenfrei. Eine Ausnahme sind die Autobahnen: Wer die Autobahnen benutzen will, muss jedes Jahr eine Vignette kaufen. Diese wird an die Windschutzscheibe geklebt. Die Vignetten sind an Tankstellen, bei der Post oder bei den Strassenverkehrsämtern erhältlich.

Versicherung

In der Schweiz dürfen nur Motorfahrzeuge benutzt werden, die versichert sind. Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird von verschiedenen privaten Versicherungen angeboten. Die Versicherung zahlt für Schäden an Sachen und Personen, die mit dem Fahrzeug verursacht werden. Für Schäden am eigenen Auto gibt es zusätzlich verschiedene freiwillige Kaskoversicherungen. Achtung: Wenn sich jemand grob fahrlässig verhält, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht (zum Beispiel Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss). Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist nicht in der Privat-Haftpflichtversicherung enthalten.

Import eines Motorfahrzeugs

Wer ein Motorfahrzeug dauerhaft in die Schweiz importieren will, muss dieses beim Zollamt anmelden und verzollen. Das Fahrzeug muss auch technisch überprüft werden. Man braucht eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, einen Schweizer Fahrzeugausweis und ein Schweizer Nummernschild. Genauere Informationen erteilt die Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt.

Carsharing

Carsharing meint, dass mehrere Personen eines oder mehrerer Autos gemeinsam nutzen. Die Fahrzeuge einer Carsharing-Organisation sind meist auf fest angemieteten Parkplätzen und werden vorab online oder über eine App reserviert. Die Standorte befinden sich häufig bei Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs (z.B. Bahnhöfe, Tramknoten, Endstationen von Buslinien). Im Unterschied zur Autovermietung ist die Fahrzeugnutzung auch für kurze Zeit, z.B. stundenweise, möglich.