Religion und Staat
Die Schweiz ist traditionell von der christlichen Religion geprägt. Die Kantone bestimmen das Verhältnis von Religion und Staat. Wie die meisten Deutschschweizer Kantone erkennt der Kanton Basel-Stadt einige Religionsgemeinschaften als öffentlich-rechtliche Institutionen an. Das heisst, dass der Staat ihnen gewisse Rechte überträgt. Sie dürfen zum Beispiel von ihren Mitgliedern Steuern erheben. Folgende Religionsgemeinschaften sind im Kanton Basel-Stadt öffentlich-rechtlich anerkannt: die Evangelisch-reformierte Kirche, die Römisch-katholische Kirche, die Christkatholische Kirche sowie die Israelitische Gemeinde. Einige weitere Gemeinschaften sind kantonal anerkannt. Diese organisieren sich privatrechtlich.