Die politische Macht soll sich nicht auf wenige Personen oder Organe konzentrieren. Deshalb ist die Staatsmacht in der Schweiz und in den Kantonen auf drei unabhängige Gewalten verteilt: die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (gesetzesausführende Gewalt) und die Judikative (richterliche Gewalt). Im Kanton Basel-Stadt übernehmen folgende Behörden diese Aufgaben:
- Legislative: Grosser Rat (100 Mitglieder, vom Volk alle vier Jahre gewählt)
- Exekutive: Regierungsrat (7 Mitglieder, vom Volk alle vier Jahre gewählt)
- Judikative: Verschiedene Gerichte auf Kantonsebene
In Basel-Stadt gibt es eine Besonderheit: Das Parlament, die Regierung und die Gerichte des Kantons Basel-Stadt sind gleichzeitig für die Stadtgemeinde Basel zuständig. Die beiden Gemeinden Riehen und Bettingen haben auch eine Legislative (Einwohnerrat) und eine Exekutive (Gemeinderat).
Auf Bundesebene hat die Legislative zwei Kammern: den Nationalrat und den Ständerat. Die nationale Regierung (7 Mitglieder) heisst Bundesrat. Auch auf nationaler Ebene gibt es verschiedene Gerichte. Entscheide der kantonalen Gerichte können zum Beispiel an das Bundesgericht als oberste Instanz weitergezogen werden.