Haustiere halten
Wer in einer Mietwohnung lebt, darf in jedem Fall kleine Tiere wie Meerschweinchen, Hamster, Kanarienvögel oder Fische halten. Es kann aber sein, dass das Halten von grösseren Tieren (auch Katzen oder kleine Hunde) im Mietvertrag verboten ist. Auch Tiere, die Lärm verursachen oder gefährlich sind, kann der Vermieter oder die Vermieterin verbieten. Ausserdem müssen Tierhalterinnen und Tierhalter die Tierschutzgesetze beachten. So darf man bestimmte Tiere nicht alleine halten (zum Beispiel Kaninchen). Auch gibt es Mindestanforderungen an die Käfiggrösse und -ausstattung. Viele Tiere (exotische Tiere) dürfen gar nicht in die Schweiz eingeführt werden. Für andere braucht es eine spezielle Bewilligung des Veterinäramtes.