Alkohol / Tabak / Drogen

Wer Drogen besitzt, konsumiert oder verkauft, macht sich strafbar. Für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es Altersgrenzen.

Drogen

Der Besitz, Verkauf und Konsum von illegalen Drogen ist strafbar. Das gilt auch für kleine Mengen. Welche Substanzen illegal sind, ist im Betäubungsmittelgesetz geregelt. Der gewerbsmässige Verkauf von Drogen wird mit hohen Strafen geahndet.

Alkohol und Tabak

Für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es Altersgrenzen. So dürfen Tabakwaren und alkoholischen Getränke im Kanton Basel-Stadt nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Für bestimmte alkoholische Getränke wie Spirituosen liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.

Rauchverbot

Rauchverbote sind in der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt. Der Kanton Basel-Stadt stützt sich auf das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen und auf das Kantonale Gastgewerbegesetz. Ein Rauchverbot gilt in:

  • Geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen (Krankenhäuser, Verwaltungen, Schulen, Museen, Kinos, Theater, Züge und Busse, Läden und Einkaufszentren).
  • Räumen, in denen mehrere Personen ihren Arbeitsplatz haben.

Ob in Restaurants geraucht werden darf, hängt von der Grösse des Restaurants ab. In einigen Restaurants gibt es separate Raucherräume.