Todesfall

Wenn eine Person aus Ihrer Familie stirbt, müssen Sie das der Behörde melden. Wenn Sie möchten, ruft die Behörde einen Bestattungsdienst an. Der Bestattungsdienst transportiert den Leichnam zum Friedhof oder ins Ausland.

Anzeige des Todes

Wenn ein Mensch in Ihrer Familie stirbt, muss ein Arzt oder eine Ärztin eine Todesbescheinigung ausfüllen. Danach müssen Sie den Tod dem Zivilstandsamt des Kantons Basel-Stadt melden.

Die Person stirbt im Spital, im Altersheim oder im Pflegeheim:

  • Die Leitung vom Spital oder vom Heim muss den Tod dem Zivilstandsamt melden.

Die Person stirbt an einem anderen Ort:

  • Sie als Angehörige oder Angehöriger müssen den Tod dem Zivilstandsamt des Kantons Basel-Stadt melden.

Jeder Mensch, der im Kanton Basel-Stadt lebt, bekommt eine kostenlose Erdbestattung oder Urnenbestattung.

Rückführung ins Ausland

Vielleicht ist eine Person aus Ihrer Familie im Kanton Basel-Stadt gestorben. Aber Sie wollen, dass die Person im Ausland bestattet wird. Dafür muss ein zugelassenes Bestattungsunternehmen ein Protokoll ausstellen. Das Protokoll heisst "Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll". Sie müssen das Original-Protokoll dem Bestattungsbüro des Kantons Basel-Stadt zeigen. Danach stellt das Bestattungsbüro einen Leichenpass aus. Nur mit diesen Dokumenten darf das Bestattungsunternehmen den Leichnam zum Friedhof im Ausland transportieren. Sie als Angehörige müssen die Kosten dafür bezahlen.