Anzeige des Todes
Wenn ein Mensch in Ihrer Familie stirbt, muss ein Arzt oder eine Ärztin eine Todesbescheinigung ausfüllen. Danach müssen Sie den Tod dem Zivilstandsamt des Kantons Basel-Stadt melden.
Die Person stirbt im Spital, im Altersheim oder im Pflegeheim:
- Die Leitung vom Spital oder vom Heim muss den Tod dem Zivilstandsamt melden.
Die Person stirbt an einem anderen Ort:
- Sie als Angehörige oder Angehöriger müssen den Tod dem Zivilstandsamt des Kantons Basel-Stadt melden.
Jeder Mensch, der im Kanton Basel-Stadt lebt, bekommt eine kostenlose Erdbestattung oder Urnenbestattung.