Rechnungen werden meist mit einem Einzahlungsschein per Post oder E-Mail verschickt. Es gibt drei Möglichkeiten, diese zu bezahlen:
- E-Banking: Das Zahlen via Internet ist stark verbreitet und sicher.
- Am Schalter: Mit dem Einzahlungsschein kann man auf der Post Einzahlungen mit Bargeld tätigen. Wer ein Postkonto hat, kann die Zahlung direkt vom Konto abbuchen lassen. Bankkundinnen und -kunden können Zahlungen auch am Schalter der Bank in Auftrag geben.
- Per Post: Zahlungsaufträge können auch brieflich an die Bank oder Post geschickt werden. Nähere Informationen erteilen die Bank oder die Post.
Zahlungsmöglichkeiten für wiederkehrende Rechnungen:
- Das Lastschriftenverfahren (LSV) ist bequem, da die Rechnungen damit automatisch vom Konto abgebucht werden. Informationen darüber erteilen die Rechnungsstellenden oder die Bank/Post.
- Wenn der Rechnungsbetrag immer gleich hoch ist (z.B. Miete), kann man bei der Bank oder Post einen Dauerauftrag für die Überweisung einrichten.
Rechnungen sind immer mit einer Zahlungsfrist versehen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann das Folgen haben: Eine Betreibung ist möglich.